Online - Rechtsanwaltsgebührenprüfung |
Kostenhinweise |
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| Rechtsanwälte müssen ihre Leistungen nach den Regel des RVG abrechnen. Für die Beratung ist seit dem 01.07.2006 eine wesentliche Änderung eingetreten. Die im Teil 2, Abschnitt 1 des Vergütungsverzeichnisses (kurz: VV) enthaltenen Bestimmungen über die Beratungsgebühr sind durch § 34 RVG ersetzt worden. Teil 2, Abschnitt 1 VV regelt seit dem 01.07.2006 die Gebühren bei der Prüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels. | ||||||
| Nach § 34 RVG n.F. sollen Rechtsanwälte bei einer Beratung, für ein schriftliches Gutachten oder für die Tätigkeit als Mediator auf eine Gebührenvereinbarung hinwirken. Wird keine Gebührenvereinbarung getroffen, so gilt die übliche Gebühr gemäß §§ 612 Abs. 2 bzw. § 632 BGB als vereinbart. Ohne Gebührenvereinbarung gilt bei Verbrauchern als Mandanten eine Höchstgrenze von 220,40 € brutto (190,00 € netto) für ein erstes Beratungsgespräch und eine neue Höchstgrenze von 290,00 € brutto (250,00 € netto) für eine reguläre Beratung oder die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens (ohne Auslagenpauschale). | ||||||
| Die Rechtsanwaltskanzlei Michael W. Adam berechnet für die Überprüfung einer Rechtsanwaltsgebührenabrechnung die Beratungsgebühr nach Ziffer 2100 des Vergütungsverzeichnisses in bis zum 31.06.2006 geltenden Fassung, also nach Teil 2 Abschnitt 1 VV a.F., allerdings verbunden mit den Höchstgrenzen des § 34 RVG n.F. für ein erstes Beratungsgespräch. Diese Vorgehensweise bietet Vorteile für beide Seiten, da diese Berechnung in aller Regel zu keiner höheren Gebühr als die nach § 612 Abs. 2 bzw. § 632 BGB zu ermittelnden 'üblichen' Gebühr führt, und ohne Verzögerung die Höhe des Honorars erkennen läßt. | ||||||
| Die Rechtsanwaltskanzlei Michael W. Adam bietet Ihnen für die Überprüfung einer Rechtsanwaltsgebührennote eine Gebührenvereinbarung des Inhalts an, daß die Höhe des Honorars für die Überprüfung nach den Bestimmungen des bis zum 31.06.2006 geltenden Vergütungsverzeichnisses berechnet wird. Nach Ziffer 2100 VV beträgt die Mittelgebühr 0,55, die abgerundet auf eine halbe Gebühr vereinbart wird. Diese Gebührenvereinbarung kommt zustande, wenn Sie die Rechtsanwaltskanzlei Michael W. Adam mit der Überprüfung einer Rechtsanwaltsgebührenrechnung beauftragen. | ||||||
| Der Auftrag wird durch Zahlung des im Formular berechneten Honorars erteilt. | ||||||
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Höhe der Gebühr für die Überprüfung |
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| Entsprechend der obigen Hinweise können Sie die Kosten einer Überprüfung ermitteln. | |||||||||||||||||||||||||
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Beauftragung |
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Sie können die Rechtsanwaltskanzlei Michael W. Adam sofort mit der Prüfung der Rechtsanwaltsgebührenrechnung beauftragen. Die Beauftragung erfolgt, indem Sie:
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Online-Prozeßkostenrechner |
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| Mit dem RA Adam Online-Prozeßkostenrechner können Sie die Gebühren für Anwalt und Gericht berechnen, die in zivilrechtlichen Auseinandersetzungen üblicherweise anfallen. Sie können damit das Prozeßkostenrisiko ermitteln, wie auch die Verteilung der Kosten nach Ende des Verfahrens.. | ||
Online-Gebührenrechner |
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| Die gewöhnlich entstehenden Rechtsanwaltsgebühren in zivilrechtlichen Angelegenheiten können Sie durch den RA Adam Online-Gebührenrechner berechnen. | ||