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Wer fordern kann, dem geht es gut. Besser dem, der seine Forderung auch eingefahren hat. Auch nach Einführung des neuen Gesetzes zur Beschleunigung fälliger Zahlungen ist die Zahlungswilligkeit nicht besonders gestiegen. Ein schnelles, unbürokratisches und effizientes Mahnwesen entlastet und bringt Vorteile. Eine typische Aufgabe für den Fachmann, die betrieblich ausgelagert gehört. Hat man sich nicht schon bei Vertragsabschluß auf einen "schlechten" Partner eingelassen, kann die Auslagerung des Mahnwesens auch noch Kosteneinsparungen erbringen |
Mahne ich richtig |
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| Gesetzlich besteht keine Verpflichtung, den Schuldner überhaupt zu mahnen. Sobald sich der Schuldner in Verzug befindet, muß der Schuldner damit kalkulieren, daß der Gläubiger kostenpflichtige, also von dem Schuldner zu tragende Maßnahmen ergreift, wie Einschaltung des Anwalts oder des Gerichts. | ||
| Nicht selten ist die Wurzel des Übels nicht der unwillige Kunde, sondern daß nicht zeitnahe die Leistung in Rechnung gestellt wird. Wen wundert's, daß eine Rechnung, die erst Monate oder sogar Jahre nach Leistungserbringung gestellt wird, auf Widerstand stößt. | ||
| Nach Erteilung der Rechnung sollte dem Schuldner für die Zahlung eine angemessene Frist gewährt werden. Zwei bis drei Wochen ist in der Regel ausreichend. Ein längeres Zuwarten erscheint in keinem Fall geboten. Nach Ablauf dieser ersten Frist kann - je nach Einschätzung - gemahnt oder der Anwalt beauftragt werden. | ||
| Die Diktion der Mahnung sollte der Art der Geschäftsverbindung angemessen sein. Wer über ein organisiertes Mahnsystem verfügt, kann sich böse Worte ersparen. | ||
| Befindet sich der Schuldner in Verzug, kann die Mahnung mit Kosten verbunden werden. |
Wann den Anwalt beauftragen |
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| Auch hier gehört Fingerspitzengefühl und ein Blick auf die Pflege der Geschäftsverbindung dazu. | ||
| Wer auf die erste Mahnung oder sogar auch auf die zweite Mahnung nicht reagiert, wird in aller Regel auch nicht auf folgende Mahnungen Zahlung leisten. | ||
| Der Anwalt sollte so schnell beauftragt werden, wie von der Art der Geschäftsverbindung her vertretbar. Es ist empfehlenswert, eine Zeitspanne nach Rechnungserteilung zu bestimmen, innerhalb der die Rechnung erledigt sein sollte. Ist diese Frist ohne Erfolg verstrichen - beispielsweise zwei Monate -, sollte der Anwalt spätestens beauftragt werden. |
Mahnverfahren oder Klage |
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| Das gerichtliche Mahnverfahren ist verhältnismäßig schnell und günstig. Sollte sich der Schuldner aber gegen seine Inanspruchnahme wehren und Widerspruch oder Einspruch erheben, dann wird das Mahnverfahren umständlich und langsam. | ||
| Das Mahnverfahren bietet sich an, wenn nicht zu erwarten ist, daß sich der Schuldner verteidigen wird. | ||
| Das Klageverfahren ist vorzuziehen, wenn bekannt oder zu vermuten ist, daß der Schuldner die Verteidigung gegen den Anspruch aufnehmen wird. |
Die Zwangsvollstreckung |
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| Leistet der Schuldner auch nicht nach einer rechtskräftigen Gerichtsentscheidung, ist die Zwangsvollstreckung einzuleiten. | ||
| Bleiben die erste Zwangsvollstreckung ohne Erfolg, muß sich der Gläubiger erfahrungsgemäß nicht selten Jahre in Geduld üben. Die Praxis zeigt aber, daß ein beharrliches Betreiben der Zwangsvollstreckung selbst bei schlechten Prognosen zum Erfolg führen kann. | ||
| Auch titulierte Forderungen unterliegen der Verjährung. Die Verjährungsfrist beträgt 30 Jahre, jeweils gerechnet ab letzter Zwangsvollstreckungsmaßnahme. Anders die Zinsen, diese verjähren bereits nach vier Jahre. |
Ein Beispiel: Der klare Fall |
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| Sie haben Ihre Leistung erbracht und stellen ihre Rechnung mit der Aufforderung, den Rechnungsbetrag binnen 14 Tage zu begleichen. | ||
| Nach zwei Wochen ist keine Zahlung erfolgt. Sie mahnen ihre Rechnung an und setzen eine Zahlungsfrist von nochmals zwei Wochen. | ||
| Da auch nach Ablauf dieser Frist keine Zahlung eingegangen ist, beauftragen sie ihren Anwalt mit der Eintreibung. | ||
| Je nach Auftrag mahnt der Anwalt erneut oder leitet unmittelbar das gerichtliche Verfahren ein. | ||
| Da der Schuldner keine Gegenrechte angemeldet hat, beantragt der Anwalt einen Mahnbescheid und nach Ablauf der vierzehntägigen Widerspruchsfrist den Vollstreckungsbescheid. | ||
| Ca. sechs bis acht Wochen nach Auftragserteilung beauftragt der Anwalt den Gerichtsvollzieher. Die Gerichtsvollziehervollstreckung bleibt fruchtlos. Unter dem Druck der vom Anwalt beantragten Bestimmung des Termins zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung bittet der Schuldner um Ratenzahlung. Nachdem der Schuldner die vereinbarten Raten gezahlt hat, sind die Forderung und die Kosten erfolgreich eingetrieben. |
Online mahnen? - Alternative |
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| Online mahnen? Warum nicht; aber besser nicht. Ihr Schuldner soll doch erfahren, daß Sie auf Ihr Geld warten, und ob und wann er Ihr Mahn-Mail vom Server herunter lädt, ist derzeit noch ungewiß. | ||
| Aber den Anwalt mit der Eintreibung Ihrer Forderung beauftragen, das können Sie online zu jeder Tages- und Nachtzeit erledigen, sofern dieser Ihnen diesen Service bietet. | ||
| Sie können die RA Adam Online-Kanzlei online mit der Eintreibung Ihrer Forderung beauftragen oder lediglich anfragen, welche Kosten mit der Beauftragung verbunden wären. Die RA Adam Online-Inkasso Formulare bieten Ihnen direkt Klarheit über die Kostenbelastung und eine unkomplizierte Verfahrensweise für den Forderungseinzug im Einzelfall wie auch im Rahmen eines Inkasso-Rahmenvertrages. |