| RA ADAM
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Das Anwaltshonorar in Zivilsachen |
Die Grundsätze |
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| Das Anwaltshonorar setzt sich zusammen aus
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Die Höhe der Gebühr wird
in zwei Etappen ermittelt. Sie ist abhängig von
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Der Gebührensatz ergibt sich aus der Anlage
VV zu
dem RVG
(siehe § 2 Absatz 2 RVG). Dort ist bestimmt,
ob und gegebenenfalls welche Gebühr die jeweilige Tätigkeit
des Anwalts auslöst. Teilweise schreibt das Gesetz nur einen Gebührenrahmen
vor, aus dem der Anwalt unter Berücksichtigung der Umstände
den Gebührensatz zu bestimmen hat.
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Die Höhe der jeweiligen Gebühr
ist von dem Streitwert der Angelegenheit (siehe §
2 Absatz 1 und §
13 RVG) abhängig. Sie ist bei einem geringen Streitwert niedrig
und erhöht sich mit steigendem Streitwert.
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Online-Prozeßkostenrechner |
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| Mit dem RA Adam Online-Prozeßkostenrechner können Sie die Gebühren für Anwalt und Gericht berechnen, die in zivilrechtlichen Auseinandersetzungen üblicherweise anfallen. Sie können damit das Prozeßkostenrisiko ermitteln, wie auch die Verteilung der Kosten nach Ende des Verfahrens.. | ||
Online-Gebührenrechner |
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| Die RA Adam Online-Kanzlei bietet Ihnen mit dem RA Adam Online-Gebührenrechner eine einfache Orientierung, für welchen Auftrag in welcher Höhe Anwaltsgebühren in Zivilsachen entstehen. | ||
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Honorarüberprüfung |
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| Häufig wird gesagt, daß die Rechtsanwälte ein 'einnehmendes' Wesen hätten, womit zum Ausdruck gebracht werden soll, daß die Anwälte z.B. für ein 'nur kurzes Schreiben' ein 'horrendes' Honorar verlangen. Ein, wie ich meine, verbreitetes Vorurteil. Daran ist jedenfalls zutreffend, daß sich die Leistung, der Arbeitsaufwand des Rechtsanwalts nicht unmittelbar in der Höhe des Rechtsanwaltshonorars niederschlägt. Es kann durchaus sein, daß das Rechtsanwaltshonorar (bei hohem Streitwert) für 'wenig' Arbeit 'hoch ist, aber auch, daß es (bei niedrigem Streitwert) für 'viel' Arbeit ausgesprochen 'niedrig' ist. Vor bösen Überraschungen bewahren Sie sich am Besten, wenn Sie bei der Beauftragung nicht vergessen, das entstehende Rechtsanwaltshonorar anzusprechen. | ||
| Zur Klärung der Rechtsanwaltsgebühren können Sie sich an die Rechtsanwaltskammer wenden, die für Ihre Region zuständig ist. Sie können aber auch die Honorarabrechnung durch einen anderen Anwalt prüfen lassen. Online können Sie die Seite 'Prüfung des Rechtsananwaltshonorars' nutzen, auf der Sie alle weiteren Informationen finden. | ||