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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

  Definition Seitenanfang hoch runter zurück    
  Als Allgemeine Geschäftsbedingungen werden Vertragsbestandteile verstanden, die von dem Verwender für eine Mehrzahl von Fällen vorformuliert in den Vertrag eingebracht wurden. Kennzeichnend ist, daß über die Klauseln der AGB nicht verhandelt wurde.
  Das Merkmal der Verwendung für eine Mehrzahl von Fällen ist insofern mißverständlich, als auch die erst- oder einmalige Verwendung der Annahme von AGB's nicht entgegensteht. Zum Ausdruck soll lediglich gebracht werden, daß sie nicht individuell für den Vertrag entworfen und einseitig verwendet wurden. Damit kann auch ein von einem Vertragspartner vorformulierter schriftliche Vertragsentwurf den Beschränkungen des AGBG unterfallen kann, sodern nur die einzelnen Klauseln nicht ausgehandelt wurden.
   
   
  Anwendungsbereich Seitenanfang hoch runter zurück    
  Nach altem Recht waren neben l
  möchte. -->Fachmann
   
   
  Liefertermin Seitenanfang hoch runter zurück    
   
   
 

 

 

den -->Fachmann erfolgen.

  Achtung: sind. -->Fachmann
   
  Mängel der Kaufsache Seitenanfang hoch runter zurück    
   
   
  -->Fachmann
   
  Zugesicherte Eigenschaft Seitenanfang hoch runter zurück    
   
  -->Fachmann überlassen
   
   
  Kauf gebrauchter Sachen Seitenanfang hoch runter zurück    
   
   
   
   
  Das Kleingedruckte Seitenanfang hoch runter zurück    
   
  -->Fachmann überlassen
   
   
  TIPP Seitenanfang hoch runter zurück    
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