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Das Waffenrecht

  Vertragstyp Seitenanfang hoch runter zurück    
   
   
   
   
  Vertragsabschluß Seitenanfang hoch runter zurück    
  Ist einmal der Kaufvertrag abgeschlossen, müssen beide sich an den Vertrag halten. Es sei´denn, daß beide den Vertrag einvernehmlich aufheben, oder daß das Gesetz einem der Partner gestattet, sich einseitig von dem Vertrag zu lösen.
  Häufiger Irrtum: Frage "Einen schriftlichen Vertrag haben wir nicht geschlossen. Dann bin ich auch zu nichts verpflichtet?". Antwort "Doch". Aber Das Gesetz schreibt zum Schutz beider Vertragspartner vor übereilten Vertragsabschlüssen bei besonderen Vertragstypen oder Vertragsgegenstände die Schriftform oder auch die notarielle Form vor. Auch wenn das Gesetz eine bestimmte Form des Vertrages nicht vorschreibt, kann die bloße mündliche Einigung ausnahmsweise nicht genügen, so wenn einer der Verhandlungspartner erkennbar den Vertrag nur in schriftlicher Form abschließen möchte. Fachmann
  Das Recht, sich einseitig vom Vertrag zu lösen, ist in der Regel davon abhängig, daß der andere Vertragspartner den Vertrag nicht einhält. Beachten Sie dazu die folgenden Ausführungen.
   
  Liefertermin Seitenanfang hoch runter zurück    
   
   
 

 

 

 

   
   
  Mängel der Kaufsache Seitenanfang hoch runter zurück    
   
   
   
   
   
  Zugesicherte Eigenschaft Seitenanfang hoch runter zurück    
   
   
   
   
   
  Kauf gebrauchter Sachen Seitenanfang hoch runter zurück    
   
   
   
   
  Das Kleingedruckte Seitenanfang hoch runter zurück    
   
   
   
   
  TIPP Seitenanfang hoch runter zurück    
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