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Basiszinssatz |
Gem. § 1 I 2 des Diskontsatz-Überleitungsgesetzes
(DÜG) vom 9.6.1998 (BGBl I 1242) der am 31.12.1998 geltende Diskontsatz
der Deutschen Bundesbank, der nach § 1 I 1 DÜG in Rechtsvorschriften und
in Verträgen (vgl. § 4 DÜG) bis zum 31.12.2001 an die Stelle des früheren
Diskontsatzes tritt, soweit dieser als Bezugsgröße für Zinsen und andere
Leistungen verwendet wird. Der Basiszinssatz.
verändert sich zum 1.1., 1.5. und 1.9. jedes Jahres um die Prozentpunkte,
um die der Satz der längerfristigen Refinanzierungsgeschäfte der Europäischen
Zentralbank seit seiner letzten Veränderung gestiegen oder gefallen ist
(§ 1 I 3 DÜG). Die Deutsche
Bundesbank trifft eine diesbezügliche Feststellung im Bundesanzeiger
aber nur, wenn sich diese Bezugsgröße um mindestens 0,5 Bezugspunkte geändert
hat (§ 1 I 5, 6 DÜG). Eine praktische Bedeutung hat er nach Art. 1 des Gesetzes
zur Beschleunigung fälliger Zahlungen vom 30. März 2000 (BGBL
I 2000, 330 ) erlangt, da seit 01.05.2000 die Höhe des Verzugszinses
von dem Basiszinssatz abhängt. Der Basiszinssatz wird von der Deutschen
Bundesbank im Bundesanzeiger und im Internet (www.bundesbank.de/de/presse/faq/zinssatz.htm)
bekanntgemacht |
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besondere Bedin-gungen bei Werkvertrag |
Der Gesetzgeber hat für einige Werkvertragstypen
gesonderte Regelungen entworfen, die den besonderen Anforderungen entsprechende
Vertragsbedingungen zur Verfügung stellen. Manche Sonderregelungen
müssen eigens vereinbart sein, um gültig zu sein, wie z. B. bei
der VOB (Verdingungsordnung Bauhandwerk), einige gelten automatisch für
besondere Berufsgruppen, wie z. B. die HOAI (Honorarordnung
für Architekten und Ingenieure), die BRAGO (Bundes-Rechtsanwalts-Gebührenordnung),
die Notare, die Steuerberatergebührenordnung. Weitere
Einzelheiten |
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Betriebs- Kosten |
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Beurkundung |
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BRAGO |
Die BRAGO (Bundes-Rechts-Anwalts-Gebühren-Ordnung)
regelt das Honorar des Anwalts. Die Anwendung der BRAGO ist zwingend. Von
den Gebührensätze der BRAGO darf der Anwalt nur bei gesonderter
schriftlicher Vereinbarung mit dem Mandanten abweichen. Weitere
Einzelheiten |
| C | |
| D | |
| E | |
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Form |
Eine Willenserklärung kann grundsätzlich
in jeder Form (mündliche, schriftliche, notarielle) abgegeben werde.
In zahlreichen Fällen bestehen aber Formvorschriften, die bezwecken,
entweder den Zeitpunkt des Abschlusses eines Rechtsgeschäfts und dessen
Inhalt genau festzulegen, einen hinreichenden Beweis hierfür zu sichern
oder die Beteiligten vor übereilten Vertragsabschlüssen zu warnen.
Auch die Vertragspartner können bestimmen, daß die Erklärungen
zwischen ihnen nur in einer besonderen Form, meist in schriftlicher Form
wirksam sein sollen (gewillkürte Form) |
| G | |
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Gewähr-leistung |
Die Verpflichtung eines Vertragspartners, für
die Mangelfreiheit seiner Leistung einzustehen. |
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Gläubiger-verzug |
Der Gläubiger eines Schuldverhältnisses
kann in Verzug geraten, wenn er die ihm ordnungsgemäß angebotene
Leistung nicht annimmt (§§ 293 ff. BGB). |
| H | |
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HOAI |
Die HOAI (Honorar-Ordnung für Architekten
und Ingenieure) regelt das Honorar des Architekten bzw. des Ingenieurs.
Die Anwendung der HOAI ist zwingend. Von den Gebührensätze der
HOAI darf nur bei gesonderter schriftlicher Vereinbarung mit dem Auftraggeber
abgewichen werden. Weitere Einzelheiten
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| I | |
| J | |
| K | |
| L | |
| M | |
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Mangel |
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Miet- und Pacht-Vertrag |
Kennzeichend: Überlassung einer Sache zum
Gebrauch gegen Geld; Hauptpflicht des Vermieters / Verpächters ist
die Überlassung des Besitzes an der Sache. Hauptpflicht des Mieters
/ Pächters besteht in Zahlung der Miete / Pacht. Beispiele: Gewerberaummiete,
-pacht, Wohnraum, Gerätemiete, aber auch Leasing gehört hierzu.
Weitere Einzelheiten |
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Miete |
Der Begriff "Miete" hat sehr unterschiedliche
Bedeutungen. Hier ist die Kaltmiete gemeint, also das Entgeld für die
Überlassung der Mietsache ohne Nebenkosten/Betriebskosten
oder Steuer. Weitere Einzelheiten |
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Minderung |
Beispielhaft in §
472 BGB für den Kaufvertrag definiert.
Kurz gesagt, im Falle der Mangelhaftigkeit der Kaufsache
die Herabsetzung des Kaufpreises auf den Betrag, den die Sache im mangelhaften
Zustand gekostet hätte. In vielen Fällen entspricht die Reduzierung
des Kaufpreises den Kosten der Reparatur. |
| N | |
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Neben-Kosten |
Die Nebenkosten oder Betriebskosten werden meist
zusätzlich zur 'Kalt'miete zur Deckung der Kosten, die den Gebrauch
der Mietsache ermöglichen oder dafür nützlich sind, gefordert.
Sie werden zum Teil als Pauschale oder - heute überwiegend - als Vorauszahlung
erhoben. Weitere Einzelheiten |
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notarielle Beurkundung |
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| O | |
| P | |
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Renten-Reform |
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| S | |
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Sach-mangel |
Ein Sachmangel liegt z.B. beim Kaufvertrag
vor, wenn die gekaufte Sache z.Z. des Gefahrübergangs mit einem Fehler
behaftet ist, der den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen
oder dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufhebt oder nicht nur
unerheblich mindert (§ 459 Absatz 1 BGB).
Ein Fehler ist also nicht nur die Abweichung von der normalen Beschaffenheit
(objektiv), sondern auch die Abweichung von der von den Parteien vorausgesetzten
Zweckbestimmung (subjektiv). |
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Schriftform |
Sie ist die einfachste Form. Sie verlangt, wenn
nichts anderes ausdrücklich vorgeschrieben ist (wie z. B. bei einem
privatschriftlichen |
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Hauptfälle bei Vertragsabschluß: Mietvertrag über längeren
Zeitraum als ein Jahr § 566 BGB; Bürgschaftserklärung
§ 766 BGB; Schuldversprechen §
780 BGB; Schuldanerkenntnis § 781
BGB;Verbraucherkreditvertrag §§ 4,
15 VerbrKrG. |
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Schuldner-verzug |
Ist eine Leistung aus einem Schuldverhältnis
zwar noch möglich, wird sie aber nicht rechtzeitig erbracht, so tritt
unter bestimmten Voraussetzungen Schuldnerverzug ein. Die Voraussetzungen
sind in den §§ 284 ff BGB geregelt.
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| T | |
| U | |
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Verzug |
| W | |
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Wandlung |
Recht des Käufers, im Falle von Mängel
der Kaufsache die Rückgängigmachung des Kaufvertrages zu fordern.
Nach § 467 BGB sind die gegenseitigen Leistungen nach den Regeln des
vertraglichen Rücktrittrechts zurück zu gewähren. Der Verkäufer
hat den Kaufpreis zu erstatten und dem Käufer die Vertragskosten zu
erstatten. Der Käufer muß die Kaufsache zurückgeben. Vorsicht:
da die Verpflichtung zur Vergütung der Gebrauchsvorteile bestehen kann,
sollten die wirtschaftlichen Konsequenzen der Wandlung von einem -->Fachmann
geprüft werden. |
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